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Haus- und badeordnung

Um die wunderbare Welt der ASPRO-Parks mit der Familie oder mit Freunden auskosten zu können, müssen von den Besuchern folgende Regeln beachtet werden:

ALLGEMEINE REGELN

Alle Attraktionen oder Anlagen sind für einen bestimmten Verwendungszweck konzipiert, sodass die Nutzungsregeln für jede einzelne Attraktion sowie alle weiteren über das Freizeitzentrum verteilten Anweisungen eingehalten werden müssen, da sie nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch zu mehr Komfort und Sauberkeit auf dem Gelände beitragen.

Der Verzehr mitgebrachter Speisen (Picknick) darf nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen; das Mitbringen von Glasbehältern ist strengstens untersagt.
Hängematten und Sonnenliegen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Standorten benutzt werden und dürfen nicht in andere Bereiche verlegt werden.

Die meisten Attraktionen des Parks verfügen über mechanische und elektrische Komponenten. Daher behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Attraktionen aufgrund von Wartungsarbeiten zu schließen. Hinweise darauf sind stets an der Kasse ausgehängt. Sollten eine oder mehrere Attraktionen außer Betrieb sein, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des vollen oder anteiligen Eintrittspreises.

Nach Betreten der Anlagen des Wassererlebnisparks hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises, auch dann nicht, wenn die Witterungsbedingungen die Schließung der Attraktionen oder des gesamten Parks erfordern.

Bei einem schweren Unglücksfall oder einer erheblichen Betriebsstörung oder bei Explosionsgefahr oder einer anderen Bedrohung kann die Parkleitung aus Sicherheitsgründen die Räumung des Geländes veranlassen. Der Besucher hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder sonstiger entstandener Kosten.

Das Unternehmen hat das Recht, die Preise, Ermäßigungen oder Öffnungszeiten jederzeit aus parkinternen oder anderen Gründen zu ändern.

Im Interesse der Hygiene und Sicherheit ist es notwendig, dass die Benutzer der Wasserattraktionen ausschließlich Badebekleidung tragen.

Die Parkleitung behält sich das Recht vor, den Zutritt zu verweigern sowie Besucher, die sich nicht an die Hausordnung halten, des Geländes zu verweisen.